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   VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550   

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VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550 (https://dejure.org/2019,5369)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2019 - 3 CE 18.2550 (https://dejure.org/2019,5369)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - 3 CE 18.2550 (https://dejure.org/2019,5369)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; LlbG Art.16 Abs. 1, Art. 22 Abs. 8; GO Art. 88 Abs. 2; GO Art. 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Stellenbesetzung

  • rewis.io

    Stellenbesetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stellenbesetzung; Konkurrentenstreitverfahren; Konkurrenz zwischen Beamtem und (externer) Tarifbeschäftigten; Auswahlgespräch; Tarifbeschäftigte

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; GO Art. 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Konkurrenz zwischen Beamten und externen Tarifbeschäftigten bei der Stellenbesetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 CE 17.2304

    Stellenbesetzung im Konkurrentenstreitverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550
    Im konkreten Einzelfall durfte die Antragsgegnerin die Beigeladene jedenfalls in das wissenschaftlich fundierte Auswahlgespräch einbeziehen, weil aussagekräftige - aktuelle - Erkenntnisquellen (Zeugnisse) für sie nicht vorhanden waren (BayVGH, B.v. 8.2.2018 - 3 CE 17.2304 - juris Rn. 9).

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Beurteilung des Antragstellers mangels verwertbarer und aussagekräftiger Beurteilung kein "überproportionales" Gewicht zukommen kann, und ist davon ausgegangen, dass bei einer Einbeziehung zu 50% nicht von einer nur marginalen Berücksichtigung der Beurteilung (BayVGH, B.v. 8.2.2018 - 3 CE 17.2304 - juris Rn. 13) gesprochen werden könne.

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550
    Dem Dienstherrn kommt bei der Frage, inwieweit und mit welcher Gewichtung ein weiteres Auswahlverfahren ergänzend zur dienstlichen Beurteilung herangezogen wird, ein Beurteilungsspielraum zu (BVerfG, B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550
    Es obliegt dem Prüfling, konkrete und substantiierte Einwendungen gegen die Bewertung zu benennen (BVerwG, B.v. 23.12.1993 - 6 B 19.93 - juris Rn. 8; U.v. 4.5.1999 - 6 C 13.98 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550
    Dies ist der Fall, wenn die Prüfer bzw. hier der Kommunalausschuss Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.08.2014 - 3 CE 14.771

    Heranziehung dienstlicher Beurteilungen bei Stellenbesetzung - Vollziehung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550
    Die Verfassungsgemäßheit des Art. 16 Abs. 1 Sätze 4 und 5 LlbG wird in Teilen der Literatur bezweifelt, weil die Bedeutung dienstlicher Beurteilungen nicht durch eine im Ermessen des Dienstherrn stehende "Gewichtung" eingeschränkt werden dürfe (vgl. Conrad in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Sep. 2018, Art. 16 LlbG Rn. 31; Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2. Aufl. 2018, Anhang 2 Rn. 144; Günther, RiA 2014, 101/102; offen gelassen: BayVGH, B.v. 5.8.2014 - 3 CE 14.771 - juris Rn. 45).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2005 - 6 B 1845/05

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens; Qualifikationsgleichstand mehrerer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550
    Die Auswahl der Fragen und den Inhalt des Auswahlgesprächs bestimmt der Dienstherr, dem hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung des Auswahlgesprächs ein weites Ermessen zusteht (OVG NW, B.v. 12.12.2005 - 6 B 1845/05 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 11.08.2017 - 3 CS 17.512

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder charakterlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550
    Die jährliche Sonderzahlung nach Art. 82 ff. BayBesG, die vom Verwaltungsgericht in Ansatz gebracht wurde, ist nicht zu berücksichtigen, da sie nicht ruhegehaltfähig und damit im Rahmen des § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG außer Betracht zu lassen ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2017 - 3 CS 17.512 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79

    Bewertung einer Prüfungsarbeit durch andere als bisherige Prüfer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550
    Allein der Umstand, dass ein Ausschuss eine Leistung erneut beurteilen muss, weil seine erste Beurteilung durch gerichtliche Entscheidung als fehlerhaft beanstandet worden ist, rechtfertigt nicht den Schluss, seine Mitglieder seien nunmehr voreingenommen (vgl. BVerwG, U.v. 9.7.1982 - 7 C 51.79 - juris Rn. 11 zum Prüfungsrecht).
  • BVerwG, 23.12.1993 - 6 B 19.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550
    Es obliegt dem Prüfling, konkrete und substantiierte Einwendungen gegen die Bewertung zu benennen (BVerwG, B.v. 23.12.1993 - 6 B 19.93 - juris Rn. 8; U.v. 4.5.1999 - 6 C 13.98 - juris Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 6 B 829/17

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um ein Beförderungsamt; Zulassung von

    Auszug aus VGH Bayern, 25.02.2019 - 3 CE 18.2550
    Da das Auswahlgespräch nach Ablauf und Inhalt einer Prüfungssituation ähnlich ist und ebenso wie diese zu einem Leistungsvergleich und einer Bewertung führt, gelten die für die Überprüfung von Prüfungsleistungen von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auch hier (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2019 - 7 CE 18.2157 - juris Rn. 17: Eignungsverfahren für Bachelorstudiengang; OVG NW, B.v. 3.8.2017 - 6 B 829/17 - juris Rn. 10: Auswahl zur Aufstiegsqualifizierung).
  • VGH Bayern, 18.04.2018 - 3 CE 18.618

    Vergabe eines Dienstpostens

  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 7 B 18.128

    Zweite Juristische Staatsprüfung - (Neu-) Bewertung einer Klausur

  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 7 ZB 08.996

    Erste Juristische Staatsprüfung; Wiederholungsprüfung; Antwortspielraum des

  • VGH Bayern, 11.06.2018 - 6 B 17.2131

    Anspruch eines Teilnehmers auf Begründung der Bewertung der Prüfungsleistungen im

  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 7 CE 18.2157

    Vorläufige Zulassung zu einem Studiengang mit Eignungsfeststellung

  • VG München, 22.03.2024 - M 5 E 23.5825

    Stellenbesetzung, Einstweilige Anordnung, Anordnungsanspruch, Fortsetzung des

    Im Übrigen verfüge der Dienstherr bei der Verfahrensgestaltung über ein weites Ermessen, das nicht durch unsubstantiierte Einzelangriffe oder im Wege einer Blockadehaltung entzogen werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2019 - 3 CE 18.2550 - juris Rn. 12 ff.).

    (1) Auf Grundlage der mit Wirkung zum 1. August 2013 durch Gesetz zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes und weitere Rechtsvorschriften vom 24. Juli 2013 (GVBl. 2013, 450) neu eingefügten Art. 16 Abs. 1 Sätze 4 und 5 LlbG mag ein gemischtes Verfahren, das das Abstellen auf Auswahlgespräche nicht nur nachrangig bei einem Beurteilungsgleichstand, sondern generell nebeneinander erlaubt - zulässig sein (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2019 - 3 CE 18.2550 - juris Rn. 7 und dem vorhergehend VG München, B.v. 16.11.2018 - M 5 E 18.4029 - juris Rn. 30 ff. - dort wurde trotz Vorsprungs eines der Bewerber nach der Beurteilungslage ein Auswahlgespräch zu 50% in die Gesamtbewertung einbezogen).

    In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass dem Leistungsgrundsatz auch dann Genüge getan wird, wenn der Dienstherr im Rahmen des Art. 16 Abs. 1 Satz 5 LlbG dienstliche Beurteilungen und Auswahlgespräch jeweils zur Hälfte gewichtet (vgl. BayVGH, B.v. 25.2.2019 - 3 CE 18.2550 - juris Rn. 7).

    Insoweit der Antragsgegner auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Februar 2019 (3 CE 18.2550 - juris Rn. 12 ff.) verweist, folgt hieraus keine andere Bewertung, da die Ausführungen im Beschluss eine andere, namentlich die Konstellation betreffen, in der sich ein Antragsteller gegen die Bewertung einzelner Komponenten des Auswahlgesprächs richtet.

  • VG München, 23.12.2020 - M 5 E 20.5241

    Erfolgloser Konkurrentenstreit eines im Auswahlverfahren unterlegenen

    Bei der vorgenommenen Gewichtung der Beurteilung von 50% für das Gesamtergebnis des Leistungsberichts des Antragstellers ist dem Leistungsgrundsatz ausreichend Rechnung getragen (BayVGH, B.v. 25.2.2019 - 3 CE 18.2550 - juris Rn. 7).

    Dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Februar 2019 (3 CE 18.2550) ist zu entnehmen, dass die Gewichtung der dienstlichen Beurteilung mit 50% mit dem Leistungsgrundsatz vereinbar ist.

    Darüber hinaus ist auf schlüssige Rüge zu untersuchen, ob die Kommission ihre Bewertung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, ob sie bei ihrer Bewertung den Zweck, dem das Auswahlverfahren dient, verkannt hat, ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist und ob sie den Anforderungen rationaler Abwägung nicht widerspricht (BayVGH, B.v. 25.2.2019 - 3 CE 18.2550 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • VG München, 25.05.2020 - M 5 E 19.5164

    Auswahlentscheidung zwischen einem Beamten und einem Tarifbeschäftigten

    Geht der Dienstherr so vor, hat er die Gewichtung zu den dienstlichen Beurteilungen zu bestimmen, und zwar ebenfalls im Vorhinein, wobei die dienstliche Beurteilung nicht zur "Marginalie" werden darf (BayVGH, B.v. 25.2.2019 - 3 CE 18.2550 - juris Rn. 7; B.v. 8.2.2018 - 3 CE 17.2304 - juris Rn. 13).

    Darüber hinaus ist auf schlüssige Rüge zu untersuchen, ob die Auswahlkommission ihre Bewertung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, ob sie bei ihrer Bewertung den Zweck, dem das Auswahlverfahren dient, verkannt hat, ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist und ob sie den Anforderungen rationaler Abwägung nicht widerspricht (BayVGH, B.v. 25.2.2019 - 3 CE 18.2550 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • VG München, 07.08.2019 - M 5 E 19.2666

    Auswahlverfahren bei der Besetzung einer Stelle als Sonderschulrektor

    Geht der Dienstherr so vor, hat er die Gewichtung zu den dienstlichen Beurteilungen zu bestimmen, und zwar ebenfalls im Vorhinein, wobei die dienstliche Beurteilung nicht zur "Marginalie" werden darf (BayVGH, B.v. 25.2.2019 - 3 CE 18.2550 - juris Rn. 7; B.v. 8.2.2018 - 3 CE 17.2304 - juris Rn. 13).

    Darüber hinaus ist auf schlüssige Rüge zu untersuchen, ob die Kommission ihre Bewertung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, ob sie bei ihrer Bewertung den Zweck, dem das Auswahlverfahren dient, verkannt hat, ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist und ob sie den Anforderungen rationaler Abwägung nicht widerspricht (BayVGH, B.v. 25.2.2019 - 3 CE 18.2550 - juris Rn. 12 m.w.N.).

  • VG München, 31.03.2023 - M 5 E 22.6218

    Abgelehnte einstweilige Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit um

    Mit der Gewichtung der Beurteilung und Auswahlgespräch jeweils zur Hälfte wird dem Leistungsprinzip ausreichend Rechnung getragen (BayVGH, B.v. 25.2.2019 - 3 CE 18.2550 - juris Rn. 7; vgl. VG München, B.v. 16.11.2018 - M 5 E 18.4029 - juris Rn. 31 ff.).

    Bei einer Einbeziehung der den Leistungsvergleich prägenden dienstlichen Beurteilungen zu 50% kann nicht von einer nur marginalen Berücksichtigung der Beurteilungen gesprochen werden (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2018 - 3 CE 17.2304 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 25.2.2019 - 3 CE 18.2550 - juris Rn. 7; VG München, B.v. 16.11.2018 - M 5 E 18.4029 - juris Rn. 31 ff.).

  • VG München, 01.06.2021 - M 5 E 21.316

    Besetzung der Präsidentenstelle eines Gerichts

    Dabei darf aber die dienstliche Beurteilung nicht zur "Marginalie" werden (BayVGH, B.v. 25.2.2019 - 3 CE 18.2550 - juris Rn. 7; B.v. 8.2.2018 - 3 CE 17.2304 - juris Rn. 13).
  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01447

    Aufhebung einer Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Darüber hinaus ist auf schlüssige Rüge zu untersuchen, ob die Auswahlkommission ihre Bewertung auf Tatsachen und Feststellungen gestützt hat, die einer sachlichen Überprüfung standhalten, ob sie bei ihrer Bewertung den Zweck, dem das Auswahlverfahren dient, verkannt hat, ob die Bewertung in sich schlüssig und nachvollziehbar ist und ob sie den Anforderungen rationaler Abwägung nicht widerspricht (VG München, B.v. 25.5.2020 - M 5 E 19.5164 - juris Rn. 63 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 25.2.2019 - 3 CE 18.2550 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Auswahlentscheidung

    Da das Auswahlgespräch nach Ablauf und Inhalt einer Prüfungssituation ähnlich ist und ebenso wie diese zu einem Leistungsvergleich und einer Bewertung führt, gelten die für die Überprüfung von Prüfungsleistungen von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auch hier (VGH München, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 3 CE 18.2550 -, Rn. 12, juris, m.w.N.).
  • VG München, 20.08.2020 - M 5 E 19.6298

    Erfolgloser Konkurrenten-Eilantrag wegen fehlender gesundheitlicher Eignung

    Zur Klarstellung sei aber darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und der erkennenden Kammer jedenfalls nicht so verstanden werden sollte, dass von externen, auf Arbeitsvertrag beschäftigten Bewerbern stets und von vornherein von der Vorlage eines Arbeitszeugnisses bzw. eines Zwischenzeugnisses abgesehen werden könnte und solche Bewerber stets nur z.B. - wie hier - ein Vorstellungsgespräch mit Assessment Center-Elementen absolvieren müssten (vgl. BayVGH, B.v. 8.7.2018 - 3 CE 17.2304 - juris Rn. 9; VG München, B.v. 16.11.2018 - M 5 E 18.4029 - juris Rn. 23 und 29, bestätigt durch BayVGH, B.v. 25.2.2019 - 3 CE 18.2550 - juris Rn. 6: "Im konkreten Einzelfall durfte die Antragsgegnerin die Beigeladene jedenfalls in das wissenschaftlich fundierte Auswahlverfahren einbeziehen, weil aussagekräftige - aktuelle - Erkenntnisquellen (Zeugnisse) für sie nicht vorhanden waren.").
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